Wo BIO draufsteht, ist auch BIO drin

Die Bezeichnung Bio auf einem Produkt bedeutet, dass es nach den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung 2092/91 angebaut oder hergestellt worden ist. Diese Richtlinien legen bestimmte Vorschriften für ökologische Lebensmittel fest und unterscheiden sie dadurch deutlich von konventionell hergestellten Produkten. Die wesentlichsten Merkmale hierbei sind:

• Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und leichtlöslichem Mineraldünger. Dadurch gibt es nahezu keine Rückstandsmengen bei Biolebensmitteln

• eine artgerechte Tierhaltung, die jedem Tier genügend Platz, Licht, Frischluft und Auslauf garantiert

• Verbot von Gentechnik in jeglicher Form

• Verbot des routinemäßigen Einsatzes von Medikamenten im Tierfutter ohne vorliegenden Krankheitsfall

• Kaum Zusatzstoffe in der Verarbeitung. Von 400 konventionell zugelassenen Zusatzstoffen dürfen für Biolebensmittel nur 36 natürliche Zusatzstoffe verwendet werden.